Wurzelkanalbehandlung
Die Wurzelkanalbehandlung (Endodontie) befasst sich mit der Behandlung des Zahninneren, dem Zahnnerv, Zahnmark oder auch Pulpa genannt.
Sollte ein Zahn durch weit vorangeschrittene Karies einmal wehtun, durch ein Sturz Anteile des Zahnes verlorengehen oder der Nerv durch andere Ursachen für starke Zahnschmerzen (sog. Pulpitis) sorgen, muss in der heute modernen Zahnmedizin nicht sofort der schuldige Zahn gezogen werden.
Mit modernsten Behandlungsmethoden ist es dem behandelnden Zahnarzt unter Zuhilfenahme spezieller Vergösserungsoptiken möglich, die verlorengegangene Zahnhartsubstanz zu ersetzen, den Zahn damit zu stabilisieren und einer erfolgreichen Nervbehandlung den Weg zu ebenen.
Hierbei muss zunächst im Zahn ein kleiner Zugang zu den Wurzelkanälen geschaffen werden.
Der Nerv eines Zahnes ist in der Regel kein gerader Kanal, sondern eher ein sogenanntes Kanalsystem, mit vielen Verzweigungen. In der modernen Endodontie gilt es, genau diese Kanalsystem von entzündetem Gewebe und verschiedensten Bakterienarten zu befreien.
Durch das Spülen mit antibakteriellen Lösungen während der maschinellen Begradigung des Kanalsystems, antiseptischen Einlagen zwischen den Behandlungen, wird im Zahninneren eine Keimfreiheit hergestellt die die Schmerzen eines entzündeten Zahnes und dem umgebenden Knochen und Gewebe schnell abklingen lassen.
Abschließend muss der im Zahn entstandene Hohlraum mit einem “Dichtzement” (Guttapercha und Sealer) von der Wurzelspitze bis zur Zahnkrone gefüllt werden.
Wichtig ist ein speichel- und bakteriendichter Verschluss zum Wurzelkanaleingang. Bei entsprechender sorgfältiger Vorarbeit kann in vielen Fällen auf eine anschließende Krone über dem behandelten Zahn verzichtet werden.
In diesen Fällen kann eine zahnschriftne, hochästhetische Komposit-Füllung oder eine Keramikteilkrone die Versorgung der Wahl sein.
In einige Fällen wird es nötig, zur Befestigung bestimmter Kronen Glasfaserstifte in der Wurzel zu befestigen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn sie notwendig wird um eine Zahnreihe ohne Unterbrechung zu erhalten oder wenn der betroffene Zahn Teil einer Brücke oder als Haltezahn einer Prothese zugehörig ist. Leider sind auch in der gesetzlichen Krankenkasse die zum erfolgreichen Erhalt eines Zahnes oft notwendigen Begleitleistungen nicht enthalten und auf das ausreichend, notwendig und zweckmäßige beschränkt.
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